Nicht-residente Erben und Beschenkte in Spanien aus Deutschland, Östereich, Schweiz und Südtirol erfahren hier online, ohne Wartezeiten per E-Mail, ob Spanien die zuviel kassierten Steuern für Erbschaft und Schenkung in den letzten 4 Jahren zurückerstatten muß oder nicht.
Spanien hat jahrelang nicht-residente und residente Erben und Beschenkte steuerlich diskriminiert.
Die EU-Kommission hat deshalb am 07.03.2012 Spanien wegen Steuerdiskrimierung verklagt, vgl.
Klage der EU-Kommission gegen das Königreich Spanien
Viele Erben und Beschenkte, die nicht in Spanien leben oder die Immobilien oder Vermögen geerbt haben, das sich ausserhalb von Spanien befindet, mussten sehr viel mehr Steuern zahlen als Inländer und Spanier.
Was der spanische Fiskus an Erbschafts- und Schenkungssteuer zuviel kassiert hat, können nicht-residente Erben und Beschenkte unter bestimmten Voraussetzungen für die letzten 4 Jahre zurückverlangen.
Die Höhe der Rückerstattung hängt vom spanischen Bundesland ab, in dem die Erbschafts- und Schenkungssteuer abkassiert worden ist.
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- Steuerdiskrimierung
Erstellt am: 25.02.2014
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