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Keine Abmahnung wegen Website oder Homepage mit Firma oder Adresse in Spanien


Die Abmahn-Kanzleien in Deutschland und die deutsche Abmahn-Industrie werden Websitebetreibern keine Abmahnung wegen Ihrer Website oder Homepage senden, wenn Sie eine GmbH, Firma oder Adresse in Spanien haben.

Wer in Deutschland als Affiliate-Marketer, Infopreneur oder Internet-Marketer mit einer privaten Homepage oder beruflichen Website ein kleines Online-Unternehmen beginnen möchte, benötigt einen rechtssicheren Webauftritt oder eine Adresse in Spanien.

Rechtssicherer Webauftritt

Ein rechtssicherer Webauftritt z.B. für einen Online-Shop bei Ebay kostet mit Rechtsschutzversicherung zwischen 20 und 80 Euro pro Monat.

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Abmahnsicherer Webauftritt

Abmahnung in Spanien

Eine Abmahnung in Spanien wegen irgendwelcher Rechtsverstösse nach deutschem Recht z.B. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder wegen wettbewerbswidriger AGBs auf einer spanischen Website oder Homepage ist theoretisch denkbar, aber praktisch eher unwahrscheinlich.

Die deutschen Websites einiger unserer Mandanten, denen wir eine spanische Adresse besorgt haben, haben seit 2004 noch keine einzige Abmahnung wegen ihrer Website oder Homepage erhalten.

Eine Abmahnung in Spanien wird auch durch das spanische Rechtssystem erschwert. Nach spanischem Recht gibt es keine Abmahnungen mit Abmahngebühren.

Deutsche Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können die stinkreichen Abmahn-Kanzleien in Deutschland tüchtig ärgern mit einer Website oder Homepage in Spanien.

Adresse in Spanien

Eine Adresse in Spanien erhalten Sie bei einem Hausbesitzer, bei einem Büroservice oder Maildrop Service in Spanien.

Eine spanische Adresse ist bei einem Hausbesitzer am preisgünstigsten und Verhandlungssache.

Eine Adresse in Spanien bekommen Sie auch ohne einen festen Wohnsitz oder Firmensitz in Spanien.

Die billigste Variante für eine spanische Adresse ist ein Briefkasten mit eigenem Namensschild und mit einem Postnachsendeservice nach Deutschland bei einer spanischen Firma oder bei einem Hausbesitzer in Spanien, der Ihnen die Montage eines eigenen Briefkastens an der Hausfassade vertraglich erlaubt.

Ganz wichtig hierbei ist, dass Sie mit dem Eigentümer der Immobilie oder Firma einen schriftlichen Vertrag auf spanisch abschliessen.

Unsere Anwaltskanzlei kennt einige spanische Kollegen, Firmeninhaber und auch Hauseigentümer in Sant Feliu de Guíxols, Playa de Aro, Empuriabrava und Barcelona, die Ihnen einen Briefkasten mit und ohne Büroservice überlassen würden.

Die Kosten für eine solche spanische Adresse sind Verhandlungssache.

Firma oder GmbH in Spanien

Eine spanische Adresse für einen abmahnsicheren Webauftritt bekommen deutsche Online-Shop-Website-Betreiber auch, indem Sie in Spanien eine GmbH oder Firma gründen und dann in Deutschland eine Zweigsstelle begründen.

Die Preise für die Firmengründung sowie die laufenden monatlichen Kosten für den Geschäftsführer, Lohnnebenkosten, Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Bilanzen sind bei spanischen Anwälten und Steuerberatern wesentlich geringer als bei deutschen oder internationalen Anwaltskanzleien.

Unsere Anwaltskanzlei kooperiert deshalb mit einer rein spanischen Anwaltskanzlei in Girona und Barcelona, die nur spanisch und katalanisch spricht, um Ihre Kosten möglichst gering zu halten.

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Erstellt am: 11.01.2014

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Weblinks:

Beratung wegen Abmahnung im Internet - Existenzgründung NRW

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