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Erfolgreiche Firma gründen in Spanien mit NIE-Nummer, Firmenname, Firmensitz, Firmensatzung und der richtigen Rechtsform.


Träumen Sie von einer erfolgreichen Firmengründung in Spanien im Urlaubsparadies ohne viel Startkapital, aber mit einer profitablen Geschäftsidee, die Sie ohne Geschäftsräume, ohne Personal und mit weniger als 60 Stunden pro Woche umsetzen können?.

Eine erfolgreiche Firma in Spanien können Sie nur gründen, wenn Sie eine profitable Geschäftsidee, eine NIE-Nummer, einen Firmennamen, einen Firmensitz, eine Firmensatzung, ein spanisches Bankkonto und Kapital für die Firmeneinlage z.B. für eine spanische GmbH oder spanische Aktiengesellschaft haben.

Die richtige Rechtsform Ihrer zukünftigen spanischen Firma spielt auch eine entscheidende Rolle, wenn Sie die Haftung mit Ihrem Privatvermögen so gut wie ausschließen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Profitable Geschäftsidee

Eine Firmengründung in Spanien lohnt sich nur dann, wenn Sie eine profitable Geschäftsidee haben, deren Realisierung Ihren Lebensunterhalt sichert oder gar zu einem gewissen Wohlstand führt.

Eine profitable Geschäftsidee erfordert ein gutes Produkt und einen Geschäftsplan, um mit diesem Produkt soviel Geld zu verdienen, dass Ihre Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

NIE-Nummer

Ausländer können in Spanien nur dann eine Firma gründen, wenn sie eine NIE-Nummer haben. NIE-Nummer ist die spanische Abkürzung für Número de Identificación Extranjero.

Die NIE-Nummer besteht aus 2 Buchstaben und 8 Ziffern. Wenn Sie Spanisch sprechen und 2 Stunden Wartezeit bzw. im Urlaubsparadies ein bißchen mehr Zeit aufbringen können, können Sie die NIE-Nummer in der Provinzhauptstadt Ihrer bevorzugten Urlaubsregion selber beantragen.

Wenn Sie keine Zeit für Wartereien und Behördengänge haben, beantragen wir die NIE-Nummer für Sie. Dieser Service kostet 200 Euro.

So sparen Sie viel Zeit und außerdem die Kosten für die Reise, Hotel und Dolmetscher.

Firmenname

Haben Sie schon einen Namen für Ihre spanische Firma?

Dieser Firmenname wird nur dann in das Handelsregister eingetragen, wenn der Firmenname noch verfügbar ist und gegen keine Markenrechte oder Namensrechte von anderen spanischen oder internationalen Unternehmen verstößt.

Das spanische Handelsregister erteilt hierüber ein Namenszertifikat. Bei der Firmengründung in Spanien muß dieses Namenszertifikat beim Notar und Handelsregister vorgelegt werden, damit Sie Ihre Firma in Spanien gründen können.

Wenn Sie Spanisch sprechen, können Sie dieses Namenszertifikat selber beantragen.

Ansonsten beantragen wir dieses Namenszertifikat für Sie. Es kostet 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Firmensitz

Jede Firma in Spanien benötigt einen spanischen Firmensitz. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Firmensitz Ihre Privatadresse, ein Briefkasten oder eine gepachtete oder gekaufte Betriebsstätte ist.

Der preiswerteste spanische Firmensitz ist Ihre spanische Privatimmobilie oder eine Briefkastenadresse. Eine solche Briefkastenadresse bekommen Sie bei einem Büroservice, sofern es einen solchen in Ihrem spanischen Urlaubsparadies gibt.

Falls es in Ihrem spanischen Wunschort keinen Büroservice gibt, können Sie einen deutschen, schweizer, österreichischen oder spanischen Hauseigentümer in Spanien auch fragen, ob Sie gegen jährliches oder monatliches Entgelt einen eigenen Briefkasten montieren dürfen.

Aus Sicherheitsgründen sollten Sie dies schriftlich per Vertrag vereinbaren.

Die richtige Rechtsform

Die richtige Rechtsform bei der Firmengründung in Spanien bestimmt sich nach Ihren unternehmerischen Zielen.

Die spanische Firma können Sie als Autonómo bzw. Einzelunternehmer unter Ihrem Namen gründen. Hierbei haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.

Wenn Sie die Haftung mit Ihrem privaten Vermögen vermeiden möchten, gründen Sie am besten eine spanische GmbH oder eine spanische Aktiengesellschaft.

Gesellschaftsvertrag

Bei der Firmengründung in Spanien ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, wenn Sie eine spanische GmbH oder eine Aktiengesellschaft gründen möchten. Dieser Gesellschaftsvertrag ist eine Firmensatzung, einer Art Verfassung für Ihren Betrieb. Der Gesellschaft muß notariell beurkundet werden.

Außer den gesetzlichen Pflichtangaben zum Gesellschaftsnamen, Firmensitz, Gesellschaftszweck, Höhe der Gesellschaftseinlagen usw. sollten auch Regelungen vereinbart werden, die die Interessen des Firmeninhabers und seiner Firma sorgfältig schützen.

Lassen Sie den Gesellschaftvertrag am besten von einer Rechtsanwaltskanzlei in Spanien entwerfen und legen Sie den Vertragsentwurf auch Ihrem Steuerberater vor, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Spanisches Bankkonto

Die Firmengründung in Spanien ist nur möglich, wenn Sie ein spanisches Bankkonto haben.

Welches das beste spanische Bankinstitut ist, erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Selbstständigkeit ohne Schufterei

In den Existenzgründungsbroschüren werden Sie immer gefragt, ob Sie das Zeug zum Unternehmer haben, und ob Sie bereit sind, 60 bis 80 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Mit der richtigen Geschäftsidee können Sie auch ohne 60-Stunden-Woche eine erfolgreiche Firma in Spanien gründen.

Die erfolgreiche Firmengründung in Spanien im Urlaubsparadies geht auch ohne viel Startkapital, ohne Geschäftsräume und ohne Personal.

Weitere Infos erhalten Sie hierzu im Beitrag:

Geld im Internet - Infos für Internetunternehmer & Existenzgründer

Erstellt am: 24.07.2012

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