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In 7 Schritten Erstattungsanspruch wegen "Clausula suelo" selber berechnen beim Immobilienkredit in Spanien


Sehr geehrte BBVA-Hypothekenkunden,

hallo, mein Name ist Rainer Wiesehahn. Ich bin Rechtsanwalt in Dortmund und spreche u.a. deutsch und spanisch.

Hier können Hypothekenkunden ihren Rückerstattungsanspruch wegen der nichtigen "Clausula Suelo" beim Immobilienkredit in Spanien Schritt für Schritt selber berechnen.

Das oberste spanische Zivilgericht, der Tribunal Supremo (TS), hat am 19.03.2013 und 19.11.2013 die Immobilienkreditvertragsklauseln der drei spanischen Banken BBVA, Novagalicia Banco und Cajamar für nichtig erklärt, wenn der Hypothekenvertrag einen variablen Zinssatz vereinbart, der an versteckter Stelle einen Mindestzinssatz enthält, über den die spanische Bank den Hypothekenkunden nicht aufgeklärt hat.

Betroffen von dieser Abzocke sind etwa 425.000 BBVA-Hypothekenkunden.

Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung der BBVA, wonach die baskische Großbank aus Bilbao einen Gewinnrückgang von etwa 420 Millionen Euro pro Jahr beweinte, der sich aus der höchstrichterlichen Verpflichtung zur Streichung der nichtigen "cláusula suelo abusiva" bei etwa 425.000 Hypothekenkreditverträgen ergibt.

Beweis: Zeitungsartikel von "El Pais" vom 11.08.2013 zur "Clausula suelo" bei der CaixaBank und BBVA

Erstattungsanspruch wegen "Clausula suelo"

Der Erstattungsanspruch wegen "Clausula suelo" von 6.000 bis 13.000 Euro und die Nichtigkeit der Kreditklausel machen den Immobilienkredit nicht nur billiger. Der Hypothekenkunde verbessert auch seine Verhandlungsposition gegenüber seiner spanischen Bank, wenn er wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit Zahlungsschwierigkeiten hat oder haben wird.

Der Erstattungsanspruch wegen der jahrelang zuviel gezahlten Hypothekenraten, ist ein guter Einwand, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich beim Vollstreckungsgericht anzufechten.

Nach den vorgenannten TS-Urteilen müssen die spanischen Vollstreckungsgerichte von Amts wegen prüfen, ob die Hypothekenschuldner mit rechtsmissbräuchlichen Hypothekenvertragsklauseln abgezockt werden.

Der Rückerstattungsanspruch ist ferner ein gutes Argument, um mit der spanischen Bank schriftlich eine notariell beglaubigte, außergerichtliche Restschuldbefreiung zu vereinbaren, vor oder während der Zwangsversteigerung wegen Nichtzahlung des Immobilienkredites.

Berechnen wir daher gemeinsam Ihren Rückerstattungsanspruch.

Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen und Informationen:

  • den notariell beglaubigten Hypothekenkreditvertrag,
  • alle Kontoauszüge,
  • den Euribor seit Vertragsabschluß
  • die Kreditsumme
  • die Laufzeit des Immobilienkredites,
  • Datum der Unterzeichnung des Immobilienkreditvertrages,
  • Anfänglicher Zinssatz in % bei Vertragsbeginn,
  • den Mindestzinssatz bzw. die "clausula suelo"
  • den Berechnungsmodus für den variablen Zinssatz: jährliche oder vierteljährliche Berechnung
  • Welcher Euribor dient als Grundlage. Der Euribor von Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November oder Dezember?
  • Den sogenannten "diferencial"-Zinssatz
  • Eine Tabelle mit den 5 Spalten "Datum", "Euribor", "Diferenzialzinssatz","Kreditrate mit Clausula Suelo", "Korrekte Kreditrate".

1.)Mindestzinssatz "clausula suelo"

Als erstes benötigen Sie einen Mindestzinssatz, die sogenannte "clausula suelo" in Ihrem Immobilienkreditvertrag. Die spanischen Banken benutzen als clausula suelo folgende Formulierungen:

  • "El interes de su prestamo no puede bajar del... % por cien"
  • "límites a la aplicación del interés variable"
  • "límite de la variabilidad"
  • "tipo de interés variable"

2.)Rechtsmißbräuchlicher Mindestzinssatz "clausula suelo abusiva"

Als zweites ist zu prüfen, ob obiger Mindestzinssatz rechtsmißbräuchlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre spanische Bank die Existenz und Folgen der clausula suelo arglistig verschwiegen hat. Schauen Sie daher bitte in Ihren spanischen Vertragsunterlagen nach, ob Sie dort den Empfang einer schriftlichen Aufklärung über die Existenz und Folgen der clausula suelo unterschrieben haben.

Wenn Ihre spanische Bank Sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat, haben Sie keinen Rückerstattungsanspruch.

3.) Tabelle mit 5 Spalten

Erstellen Sie als drittes auf Papier oder besser im Computer mit Excel eine Tabelle mit folgenden 5 Spalten:

  1. "Datum",
  2. "Euribor",
  3. "Diferenzialzinssatz",
  4. "Kreditrate mit Clausula Suelo",
  5. "Korrekte Kreditrate"

4.) Bankauszüge auswerten

Nehmen Sie nun als viertes Ihre Bankauszüge und tragen in die Tabelle unter "Datum" das Zahlungsdatum, bei "Euribor" den Euribor-Zinssatz, bei "Diferenzialzinssatz" den vertraglich vereinbarten Diferenzialzinssatz und bei "Kreditrate mit Clausula Suelo" den Betrag ein, den die spanische Bank vom Konto abgebucht hat.

5.)"Korrekte Kreditrate" ausrechnen

Als fünftes berechnen Sie für jeden Monat die korrekte Kreditrate und tragen den Betrag in die Spalte "Korrekte Kreditrate" ein.

Für die Berechnung addieren Sie den Euribor und den Diferenzialzinssatz und ermitteln aus dieser Summe die korrekte Kreditrate.

Fiktives Beispiel:

Euribor Juni 2011 : 0,5%
"Diferencial"-Zins: 0,7%
-------------------------- 
Korrekter Zinssatz: 1,2% 

6.) Beträge zusammenfassen

Addieren Sie nun als sechstes die Beträge der Kreditraten mit dem nichtigen Mindestzinssatz sowie die Beträge mit den korrekten Kreditraten.

Diese Addition machen Sie bei Excel folgendermassen:

  • Markieren Sie zunächst alle Beträge in der Spalte "Kreditrate mit Clausula Suelo" sodann:
  • Klicken sie oben auf das Symbol für Summe

Excel errechnet nun für Sie die Summe der illegalen Kreditraten. Das gleiche machen Sie bei den korrekten Kreditraten.

7.) Erstattungsanspruch berechnen

Berechnen Sie nun den Erstattungsanspruch, indem Sie von der Summe mit den Clausula-Suelo-Kreditraten die Summe mit den korrekten Kreditraten abziehen. Wenn Sie zum Beispiel insgesamt 20.000 Euro an Ihre spanische Bank gezahlt haben, die Summe der korrekten Kreditraten aber insgesamt 12.000 Euro beträgt, haben Sie gegen Ihre Bank einen Rückerstattungsanspruch von 8.000 Euro.

TS-Urteil im Juni 2014 über die Erstattung der zuviel gezahlten Hypothekenzinsen

Im Juni 2014 wird sich entscheiden, ob Spanien einen Rechtsstaat hat oder ob Spanien von Banken regiert wird.

Im Juni 2014 hat das oberste spanische Gericht (TS - Abkürzung für "Tribunal Supremo") darüber zu entscheiden, ob die spanischen Banken ihren Hypothekenkunden auch die zuviel gezahlten Hypothekenzinsen rückwirkend zurückerstatten müssen, wenn die Bank dem Bankkunden eine rechtsmissbräuchliche Mindestzinssatzklausel (cláusula suelo abusiva) untergejubelt hat.

Bitte machen Sie sich keine allzu grossen Hoffnungen!

Wer die spanische Insolvenzordnung (Ley Concursal) aufmerksam gelesen hat, weiss, wer die wahren Herrscher in Spanien sind.

Doch auch hier gibt es möglicherweise eine Lösung:

Die Aufrechnung mit Ihrem Rückerstattungsanspruch, ein EUGH-Urteil oder die Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Deutschland, Elsass-Lothringen, England und Wales.

Bitte lassen Sie sich hierzu bei spezialisierten Anwaltskanzleien in Spanien, Deutschland, Frankreich und Großbritannien ausführlich beraten.

Erstellt am: 20.05.2014

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